Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hallenordnung

Betreiber der Kletterhalle „South Rock“ und der erbrachten Leistungen ist die SouthRock Kletterhallen GmbH (im Folgenden South Rock). Der Aufenthalt auf dem Gelände von South Rock Kletterhalle, die Nutzung der Kletteranlagen (des Indoor- und Outdoorbereichs) und sonstiger Anlagen der South Rock durch den Kunden (im Folgenden Kunde, Nutzer oder Mieter genannt), Teilnehmern von Veranstaltungen und Kursen und Aufsichtspersonen/Besuchern, sowie sämtliche von South Rock erbrachten Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ggf. in Verbindung mit den Hallenordnungen, Kletterregeln, Preislisten und besonderen vertraglichen Absprachen.

 Teil A

Allgemeine Sorgfalt und Risiko
Klettern erfordert wegen des Risikos von Stürzen ein sehr hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Stürze, ein unsachgemäßer Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen und Fehler bei Sicherungstechniken können zu schwersten Gesundheits- und Körperschäden beim Kletterer, dem Sichernden oder Dritten, bis hin zum Tode führen. Bei der Nutzung des Outdoorbereichs können besondere Gefahren durch Witterung bestehen (Eis, Schnee, Nässe). Gefahren für Leib und Leben können auch durch herunterfallende Gegenstände bestehen.

Jeder Kunde hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer, Besucher usw. zu nehmen und Alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Kunde und Besucher hat damit zu rechnen, dass er durch andere Nutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Jeder Kunde und jeder Besucher hat die Kletterregeln und die Hausordnung zu beachten. Jeder Kunde ist verpflichtet, von ihm festgestellte sicherheitsrelevante Mängel und Schäden an Kletteranlagen (u. a. lockere Griffe, Haken, Karabiner etc., Scheuerstellen an Seilen) Mitarbeitern der South Rock unverzüglich mitzuteilen.

Trotz regelmäßiger Prüfungen können sich Klettergriffe lockern oder brechen. South Rock übernimmt (insbesondere vorbehaltlich der Regelungen unter Teil E) keine Haftung für Schäden die aus einem solchen nicht kontrollierbaren Lockern oder Brechen folgen.

Eltern und Aufsichtsberechtigte haften, vorbehaltlich nachfolgender und besonderer vertraglicher Regelungen für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eine eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletterbereich und im Fitnessbereich ist untersagt.

Seilfreies Klettern ist untersagt.

Jeder Kunde, Begleiter oder Besucher hat den Anweisungen von Mitarbeitern von South Rock Folge zu leisten.

Teil B

Nutzung der Kletteranlagen
1. South Rock stellt im Rahmen der am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten die in der Kletterhalle und befindlichen (Indoorbereich), oder auf dem Gelände der South Rock befindlichen Kletteranlagen, (Outdoorbereich) zur entgeltlichen Nutzung durch den Kunden bereit. Die Eintrittspreise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste.

2. Einzeltickets sind ausschließlich am Kalendertag des Erwerbs gültig und berechtigten zur Nutzung der Kletteranlagen bis zum Ende der an diesem Tag geltenden Öffnungszeit. Einzeltickets sind nicht übertragbar.

3. Nutzer haben die Möglichkeit Mehrfachtickets zu erwerben. Mehrfachtickets berechtigen zur Nutzung der Kletteranlagen entsprechend der Anzahl der erworbenen Tickets. Für die Nutzung eines der Mehrfachtickets gilt die vorstehende Ziffer 2. Der Gesamtpreis gemäß der aktuellen Preisliste ist bei Erwerb des Mehrfachtickets vollständig zu zahlen. Mehrfachtickets werden personenbezogen ausgegeben und sind nicht übertragbar. Nicht genutzte Mehrfachtickets verlieren 3 Jahre nach dem Erwerb ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe von Mehrfachtickets ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, im Falle eines (nachzuweisenden) Umzuges im Radius von mindestens 50 km, ausgehend von der Stadtgrenze, Schwangerschaft (Nachweis durch ärztliches Attest), Schwerwiegender Erkrankung oder Verletzung, wegen der ein Klettern bis zu Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist (Nachweis durch ärztliches Attest).

4. Soweit zwischen der South Rock und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, insbesondere im Rahmen einer Teilnahme an speziellen Kursen oder Gruppenveranstaltungen, schuldet South Rock bei der Nutzung der Kelleranlagen weder eine Einweisung, noch eine Beaufsichtigung, Hilfestellung oder eine Kontrolle des Kunden, oder einer diesen anleitenden oder überwachenden Person. Die Nutzung der Anlagen erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.

5. Die Nutzung der Anlagen ist ausschließlich und soweit zwischen der South Rock und dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist, insbesondere im Rahmen einer Teilnahme an speziellen Kursen oder Gruppenveranstaltungen, Personen gestattet, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen mindestens einer gängigen Sicherungstechnik verfügen oder die sicherstellen, dass eine Sicherung, Überwachung und Hilfestellung durch eine Person erfolgt, die über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen der Sicherungstechniken verfügt. Jeder Kunde ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Der Kunde versichert gegenüber South Rock, dass er diese Anforderungen erfüllt.

6. South Rock und seinen Mitarbeitern ist es im Rahmen des Hausrechts und insbesondere zur Vermeidung von Gefahren gestattet, Personen die Nutzung der Anlagen zu untersagen, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Kunde die Anforderungen nach der vorstehenden Ziffer 3 nicht oder nicht hinreichend erfüllt. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

7. Minderjährigen ist die Nutzung der Anlage nur gestattet, wenn eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Kindern bis einschließlich des 14. Lebensjahres ist eine Nutzung der Anlagen zudem nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der die Aufsicht übertragen wurde, gestattet. Der Eintrittspreis für die Aufsichtsperson ergibt sich aus der aktuell gültigen Preisliste.

8. Bei minderjährigen Teilnehmern oder Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern haben die volljährigen Aufsichtspersonen dafür zu sorgen dass die AGB, die Kletterregeln und der Hallenordnung von den Gruppenmitgliedern vollständig eingehalten werden. Die Aufsichtsperson haftet gegenüber South Rock für alle Schäden, die aus der Verletzung der auch insoweit bestehenden Aufsichtspflicht entstehen.

9. Der Kunde erkennt die bei der Anmeldung ausgelegte „Hallenordnung“ und „Kletterregeln“ an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. South Rock haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer dadurch entstehen, dass die „Hallenordnung und die Kellerregeln“ nicht eingehalten wurden. Dies gilt auch für Schäden von Nutzern die dadurch entstehen, dass ein anderer Nutzer die „Hallenordnung und die Kletterregeln“ nicht einhält.

10. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

11. South Rock ist berechtigt, einzelne Bereiche des Indoor- und Outdoorbereichs zu sperren, insbesondere für Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen. Zu einer kompletten Sperrung des Outdoorbereichs ist South Rock berechtigt, wenn eine sichere Nutzung infolge von Witterungsbedingungen nicht möglich ist.


Teil C

Vermietung von Ausrüstung
1. South Rock vermietet an Nutzer der Kletterhalle Ausrüstungsgegenstände. Mietdauer und Mietpreis ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die Mietdauer endet spätestens mit dem Ende der Öffnungszeit desjenigen Tages, an dem die Gegenstände dem Mieter von South Rock überlassen wurden. Zur Sicherung der Rückgabe der Mietsachen am Ende der Mietdauer hat der Mieter seinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein als Pfand zu hinterlegen. Eine Nutzung darf ausschließlich in der South Rock erfolgen.

2. South Rock schuldet im Rahmen der Überlassung von Ausrüstungsgegenständen keine Einweisung in den richtigen und sachgerechten Umgang mit den überlassenen Ausrüstungsgegenständen und insoweit auch keine Kontrolle der Kunden im Rahmen der Nutzung. Mit der Anmietung sichert der Nutzer gegenüber South Rock zu, dass er mit dem richtigen und sachgerechten Umgang mit den Ausrüstungsgegenständen, insbesondere Gürten und Sicherungsgeräten vertraut und erfahren ist.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, die überlassenen Ausrüstungsgegenstände sofort nach Erhalt, vor jeder Nutzung und vor der Rückgabe auf Schäden und Mängel zu überprüfen und solche gegebenenfalls sofort den von South Rock anwesenden Mitarbeitern anzuzeigen.

4. South Rock haftet, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nicht für Schäden, die aus einem/einer nicht sachgerechten und/oder nicht richtigen Umgang bzw. Verwendung von überlassenen Ausrüstungsgegenständen resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die auf der Nutzung/Verwendung von mangelhaften oder beschädigten Ausrüstungsgegenständen beruhen, soweit der Mangel bzw. Schaden vom Nutzer vor der Nutzung festgestellt wurde, oder bei visueller Prüfung offensichtlich hätte festgestellt werden können.

5. Der Nutzer hat die vermieteten Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er haftet der South Rock wegen Beschädigungen der vermieteten Ausrüstungsgegenstände auf Schadensersatz, soweit diese auf einem nicht vertragsgemäßen Gebrauch beruhen. In diesem Fall hat der Nutzer keinen Anspruch auf Austausch des beschädigten Ausrüstungsgegenstandes.

6. South Rock ist berechtigt Mietgegenstände bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung vom Mieter ohne Erstattung der Miete heraus zu verlangen, insbesondere bei einer Gefährdung der Sicherheit.

7. Gibt der Nutzer die Mietsache nach Beendigung der Mietdauer nicht oder in einem Zustand zurück, für den er nach der vorstehenden Ziffer 5 einzustehen hat, kann South Rock nach einer erfolglosen Nachfristsetzung oder Unmöglichkeit der Rückgabe oder vertragsgemäßen Rückgabe Schadensersatz in Höhe des für den Erwerb der nicht zurückgegebenen bzw. beschädigten Mietsache aufgewandten Betrages verlangen.  Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als die Pauschale.


Teil D

Kurse und Gruppenveranstaltungen

1. Die von South Rock angebotenen Kurse und Gruppenveranstaltungen, insbesondere Kindergeburtstage mit den jeweiligen Leistungen und Preisen sind unter der Homepage www.southrock-berlin.de veröffentlicht. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den dort veröffentlichten Kurs- und Veranstaltungsbeschreibungen.

2. Die Anmeldung zu Kursen und Gruppenveranstaltungen erfolgt telefonisch, schriftlich oder online über die Homepage www.southrock-berlin.de. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung der South Rock in Textform zustande.

3. South Rock ist berechtigt die Teilnahme an Kursen und die Durchführung von Gruppenveranstaltungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Ob eine Vorauszahlung zu leisten ist und die Höhe dieser Vorauszahlung ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- und Veranstaltungsbeschreibung und ggf. aus gesonderter Vereinbarung zwischen South Rock und dem Kunden. South Rock ist berechtigt, die Bestätigung nach der vorstehenden Ziffer 2 erst nach Eingang der Vorauszahlung abzugeben.

4. South Rock ist berechtigt, Kurse wegen berechtigter Gründe, insbesondere wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen und abzusagen. South Rock ist in diesem Fall berechtigt, Teilnehmern anstelle der Rückzahlung eines bereits gezahlten Entgeltes eine Kursteilnahme (mit gleichem Leistungsinhalt) zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten und die Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt für den Kunden nicht unzumutbar ist.

5. Der Kunde kann die Teilnahme an einem Kurs oder die Gruppenveranstaltung bis zu 3 Wochen vor Beginn und unter Wegfall der Pflicht zur Zahlung des Entgeltes kündigen. Erfolgt eine Kündigung bis eine Woche (7 Kalendertage) vor Beginn hat der Kunde 50 % des vereinbarten Entgelts an South Rock zu zahlen. Bei einer Kündigung von weniger als 7 Tagen oder einer Nichtteilnahme am Kurs bzw. einem kompletten Nichtantritt der Gruppenveranstaltung ist das komplette Entgelt an South Rock für die Veranstaltung oder den Kurs zu zahlen.

6. Der Kunde kann seinen Kursplatz ohne besondere Gründe an einen Dritte abtreten.

7. Der Anspruch auf eine Teilnahme an einem Kurs und auf Durchführung einer Veranstaltung verfällt, wenn die Leistung nicht innerhalb von 45 Minuten nach dem geplanten Beginn angenommen wird.

7. Für Teilnehmer und die Durchführung von Gruppenveranstaltungen und Kursen gelten im Übrigen die vorstehenden Regelungen unter Teil A bis C, soweit in den vorstehenden Bestimmungen nicht anderes geregelt ist, oder der Kunde mit South Rock keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen hat.

 Insoweit gilt u.a. in Abweichung zu Regelungen in den Teilen A bis D.

Je nach Leistungsumfang stellt South Rock den Kunden und Teilnehmern bei Gruppenveranstaltungen und Kursen eine oder mehrere die Teilnehmer anleitende oder überwachende Trainer. Dies entbindet die Kunden und Teilnehmer nicht von den ihnen obliegenden Pflichten nach Teil A, insbesondere auch von der Eigenverantwortlichkeit und einem hohen und realistischen Maß an Selbsteinschätzung über seine eigenen Fähigkeiten und Verständnis von Lehrinhalten und Einweisungen. South Rock haftet vorbehaltlich abweichender Regelungen nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass Teilnehmer von Kursen und Gruppenveranstaltungen den Anweisungen von Trainern keine Folge leisten. <br>

Eine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer von Kursen und Gruppenveranstaltungen endet grundsätzlich mit der Beendigung des Kurses bzw. der Kurseinheit, oder der Gruppenveranstaltung. Soweit dem Kunden oder Teilnehmern von Gruppenveranstaltungen Ausrüstungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, gelten die Regelungen unter Teil C entsprechend. <br>

Teil C Nr. 2 ist jedoch nicht einschlägig, wenn den Kunden oder Teilnehmern nach dem vertraglichen Leistungsumfang der Umgang mit dem überlassenen Material gelehrt werden soll. 

 Teil E

Haftung der South Rock 

Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlagen der South Rock im Indoor- und Outdoorbereich erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eine Haftung der South Rock für Schäden von Kunden, Benutzern und/oder Besuchern ist ausgeschlossen.

Von dieser Beschränkung ausgenommen sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der South Rock oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Von der Beschränkung ausgenommen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der South Rock oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Von der Beschränkung ausgenommen ist zudem die Haftung von South Rock für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer Haftung von South Rock bei der Verletzung solcher Pflichten, ist die Haftung von South Rock jedoch auf die bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

Teil F

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Zur Vertragsabwicklung erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt South Rock personenbezogene Daten, die sie vom Kunden erhält. South Rock gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.  Der Kunde kann Einsicht in die Daten und die Löschung verlangen.


Teil G

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Schließung eventueller Vertragslücken.


SOUTH ROCK BERLIN

Trachenbergring 85
12249 Berlin
Telefon: 030 68089864
southrockberlin@gmx.de


ÖFFNUNGSZEITEN
Montag 10:00 – 23:00 Uhr
Dienstag 10:00 – 23:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 23:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 23:00 Uhr
Freitag 10:00 – 22:00 Uhr
Samstag 10:00 – 21:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 21:00 Uhr
Für Gruppen und Schulklassen ab 10 Personen vereinbaren wir gerne zusätzliche Zeiten.